Wird ein privater Flug ohne Entgelt, also aus reiner Gefälligkeit ausgeführt, so kann kein Flugschein ausgestellt werden. Sollte dennoch ein Flugschein ausgestellt werden, so hat er keine Wirkung. Um die Haftung zu beschränken, kann bei unentgeltlichen Privatflügen jedoch eine Verzichtserklärung des Passagiers im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verlangt werden. Damit kann die Haftung für leichtes Verschulden wegbedungen werden.

Abgesehen davon, dass zahlreiche Passagiere keine solche Verzichtserklärung unterschreiben, muss an dieser Stelle ausdrücklich auf die begrenzte Wirkung einer Verzichtserklärung hingewiesen werden. Gegenüber den Hinterbliebenen eines getöteten Passagiers ist die Verzichtserklärung im Hinblick auf Versorger- und Genugtuungsansprüche wirkungslos! Nachstehend ein Beispiel einer möglichen Verzichtserklärung.

 

 

Laden Sie das folgende PDF und füllen Sie den Beförderungsschein gleich Online aus und drucken diesen für Ihren Flug aus.